Alle Arbeitnehmer in der EU besitzen bestimmte Mindestrechte in Bezug auf

  • Gesundheitsschutz und Sicherheit am Arbeitsplatz: allgemeine Rechte und Pflichten, Arbeitsplätze, Arbeitsmittel, besondere Risiken und besonders gefährdete Arbeitnehmer
  • Chancengleichheit für Frauen und Männer: Gleichbehandlung am Arbeitsplatz, Schwangerschaft, Mutterschaftsurlaub, Elternurlaub
  • Schutz vor Diskriminierung aufgrund von Geschlecht, ethnischer Zugehörigkeit, Religion, Alter, Behinderung oder sexueller Orientierung
  • Arbeitsrecht: Teilzeitarbeit, befristete Verträge, Arbeitszeit, Jugendliche am Arbeitsplatz, Information und Anhörung der Arbeitnehmer

Asbestrichtlinie

Im Sommer 2023 kam es zur politischen Einigung zwischen dem Europäischen Parlament und den Mitgliedstaaten über den Vorschlag der Kommission zur Aktualisierung der EU-Richtlinie über Asbest am Arbeitsplatz.

Besserer Schutz vor Asbest

Grundprinzipien der Europäischen Säule Sozialer Rechte

In der europäischen Säule sozialer Rechte werden 20 Grundsätze und Rechte festgelegt, die zu fairen und gut funktionierenden Arbeitsmärkten beitragen und in drei Kapitel gegliedert sind:

- Chancengleichheit und gleichberechtigter Zugang zum Arbeitsmarkt
- faire Arbeitsbedingungen
- Sozialschutz und soziale Integration